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Herbert von Sydow

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Herbert Karl Rudolph von Sydow (* 13. September 1887 in Dobrzyca/Krotoschin; † 16. Juni 1946 in Tscherepowez, Sowjetunion[1]) war ein deutscher Offizier und paramilitärischer Funktionär.

Leben und Tätigkeit[Bearbeiten]

Sydow war ein Sohn des Gutsbeamten Max von Sydow. 1897 wurde er zur Ausbildung als zukünftiger Berufsoffizier in das kaiserliche Kadettenkorps gegeben. Nach seiner Kadettenzeit, die er u. a. in Wahlstatt verbrachte, wechselte er 1907 mit dem Rang eines Leutnants in das Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76.

Von 1914 bis 1918 nahm Sydow am Ersten Weltkrieg teil, in dem er u. a. als Regimentsadjutant und Generalstabsoffizier verwendet wurde. 1919 schied Sydow mit dem Rang eines Hauptmanns im Generalstab aus der Armee aus. Sydow ließ sich stattdessen als Landwirt in Fischbach im Riesengebirge nieder.

Mitte der 1920er Jahre übernahm Sydow führende Funktionen in der Ende 1918 gegründeten Organisation Stahlhelm: Diese begann als Veteranenbund der Teilnehmer des Ersten Weltkriegs, entwickelte sich allerdings in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre immer stärker zu einem paramilitärisch organisierten Wehrverband. In seiner politischen Ausrichtung war der Stahlhelm dabei stark rechtsgerichtet und lehnte die Republik von Weimar ab.

Zu Beginn der 1930er Jahre war Sydow Bezirksführer des Stahlhelms im Riesengebirge. Seit etwa 1930 stand Sydow dabei in Konflikt mit der Parteiarmee der zu dieser Zeit politisch stark aufstrebenden NSDAP, der Sturmabteilung (SA), die dem Jungstahlhelm, der Nachwuchsorganisation des Stahlhelms, zunehmend Mitglieder entzog, indem diese sich unter dem Eindruck der NS-Propaganda vom Stahlhelm abwandten, um stattdessen in die SA einzutreten. Es bestand also mithin eine Konkurrenz um die Jugend zwischen Stahlhelm und SA, die Sydow, der mitansehen musste, wie die SA dem Stahlhelm bei der nachwachsenden Generation erfolgreich den Rang ablief, stark gegen diese einnahm.

Im Vorfeld der Reichstagswahl vom November 1932 veröffentlichte Sydow eine Broschüre mit dem Titel Braun oder Feldgrau?, in der er die NSDAP scharf angriff. Insbesondere prangerte er in dieser Publikation die homosexuellen Neigungen und die homosexuelle Betätigung einiger führender SA-Führer, insbesondere Ernst Röhms und Edmund Heines', nachdrücklich an und stellte die SA als einen Hort sittlicher Verwahrlosung dar. Erklärtes Ziel von Sydows Publikation war es die „deutschen Eltern“ dazu zu bewegen, ihren Söhnen die Betätigung in der nationalsozialistischen Parteiarmee, der Sturmabteilung (SA), nicht zu gestatten, da diese, wenn sie in der SA aktiv werden würden, Gefahr laufen würden von den „degenerierten“ Personen, die an der Spitze dieser Organisation standen, in sittlicher Hinsicht verdorben zu werden oder in dieser Organisation zum Opfer sexueller Übergriffe durch sexuell pervertierte Vorgesetzte zu werden. Zudem wollte Sydow der NSDAP durch die Anprangerung der moralischen Entartung, die in ihrer Parteiarmee herrschte, bei der Reichstagswahl vom November 1932 Stimmen entreißen, indem er zur NSDAP neigende Wähler durch die Aufklärung, die seine Broschüre leistete, dazu bewog, ihre Stimme stattdessen anderen Parteien zu geben.

Der SA-Führer Heines nahm die in Sydows Broschüre enthaltene Behauptung, dass er homosexuell veranlagt sei und sich homosexuell betätige, zum Anlass um beim zuständigen Amtsgericht in Hirschberg eine Verfügung gegen Sydows Broschüre zu erwirken, die die Verbreitung und den Nachdruck der Broschüre wegen in dieser enthaltenen ihn verleumdenden Behauptungen verbot. Eine Widerklage Sydows hatte zur Folge, dass es im November/Dezember 1932 zu einem Prozess vor dem Landgericht Hirschberg kam: Der Prozess endete damit, dass das Gericht zu dem Ergebnis gelangte, dass kein hinreichender Beweis für eine homosexuelle Veranlagung oder Betätigung von Heines erbracht sei und dass es Heines daher beleidigen würde, wenn Sydow diese Behauptung in seiner Broschüre verbreiten würde. Das Gericht hielt die Verfügung gegen Sydows Broschüre daher aufrecht und ordnete an, dass Sydow diese nur in einer Fassung, die die Heines beleidigenden Behauptungen weglassen würde, nachdrucken und verbreiten dürfe.

Der Prozess Heines gegen Sydow vor dem Hirschberger Landgericht erfuhr aufgrund der Involvierung des seinerzeit hochberüchtigten SA-Führers Heines und aufgrund der nach dem damaligen Werteempfinden skandalösen Aspekte aus dem Privatleben Heines', die in dem Verfahren thematisiert wurden, ein intensives Interesse seitens der Medien.[2]

Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten Ende Januar 1933 holte der zum Reichsarbeitsminister in der Regierung Hitler ernannte Stahlhelm-Bundesführer Franz Seldte Sydow nach Berlin, um diesen vor den Nachstellungen der SA und speziell des nun als Polizeipräsident von Breslau sehr mächtig gewordenen Heines zu schützen. Seldte gab Sydow eine Stelle als Referent in dem von ihm geleiteten Reichsarbeitsministerium. Zusammen mit dem Major Bock bearbeitete Sydow insbesondere die Angelegenheiten des Personalamtes für den Reichsarbeitsdienst im Reichsarbeitsministerium. Der nationalsozialistische Leiter des Reichsarbeitsdienstes, Konstantin Hierl, sah dies als eine untragbare Situation an. Aus diesem Grund beschwerte er sich bei Hitler über die Beschäftigung von Bock und Sydow, wobei er letzterem insbesondere seine „Schmähschrift“ von 1932 mit „gemeinen Angriffen gegen die nationalsozialistische Bewegung und Verunglimpfung ihres Führers“ anlastete.[3]

Seldte war anschließend noch bis zu seiner Verhaftung im Zuge der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle vom Sommer 1934 im Reichsarbeitsministerium tätig. Nach der Röhm-Affäre schied Sydow aus dem Ministerium aus.

1936 kehrte Sydow in den Militärdienst zurück. Während des Zweiten Weltkriegs ist Sydow ab 1942 als Oberst im Stab des stellvertretenden Generalkommandos des III. AK in Berlin nachweisbar. Mitte Dezember 1944 wurde Sydow seines Postens enthoben. Im März 1945 schied er aus der Wehrmacht aus.

Sydow starb im Juni 1946 im Kriegsgefangenenhospital Nr. 5091 in Tscherepowez in Nordwestrussland als sowjetischer Kriegsgefangener.

Schriften[Bearbeiten]

  • Nationalsozialist oder Stahlhelmmann?: Seldte oder Hitler? Eine Stimme aus der vordersten Front der nationalen Bewegung, Hirschberg/Riesengebirge 1931.
  • Braun oder Feldgrau? Hitler-Röhm oder Seldte-Duesterberg ? Eine Warnung an deutsche Eltern, Hirschberg / Riesengebirge 1932.

Literatur[Bearbeiten]

  • Susanne Meinl: Nationalsozialisten gegen Hitler. Die nationalrevolutionäre Opposition um Friedrich Wilhelm Heinz, 2000, S. 206 und 438.
  • Lothar Machtan: Der Kaisersohn bei Hitler, 2006, S. 272.
  • Bernd-Ulrich Hergemöller: Mann für Mann. Biographisches Lexikon zur Geschichte von Freundesliebe und mannmännlicher Sexualität im deutschen Sprachraum, 2010, S. 503.

Archivarische Überlieferung[Bearbeiten]

Im Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg hat sich eine Offizierpersonalakte zu Sydow erhalten (PERS 6/7108).

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Todesdatum nach Eintrag zu Sydow in der Datenbank der Kriegsgräberfürsorge
  2. "Peinlicher Prozess für Heines", in: Vossische Zeitung vom 19. November 1932 (Morgenausgabe); „Aus Hitlers Ehrengalerie. Prozess um Heines“, in: Vorwärts vom 4. Dezember 1932.
  3. Joachim Tauz: Militaristische Jugendpolitik in der Weimarer Republik. Die Jugendorganisationen des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten-- Jungstahlhelm und Scharnhorst, Bund Deutscher Jungmannen, 1998, S. 464.


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