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Statuierung

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Statuieren (von lat. statuere[1] [Infinitiv; erste Person Singular: statuo] u. a. = machen, daß etwas steht, hinstellen, aufstellen, stehen lassen; auch schon: festsetzen, bestimmen, beschließen[2]; vgl. das substantivierte Partizip Perfekt statūtum = Bestimmung sowie dt. Statut und engl. statute law ≈ Gesetzesrecht) bedeutet im allgemeinen aufstellen, festsetzen; bestimmen[3] und im juristischen Kontext eine Norm setzen[4].

Außerhalb von fachsprachlichen Kontexten wird das Wort vor allem in der Redewendung „ein Exempel statuieren“ verwendet[5].

Weblinks[Bearbeiten]

  • DWDS, Stichwort „statuieren“ [9]
  • Jacob Grimm / Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 17, Sp. 1057 bis 1058 [11].

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Duden, Stichwort „statuieren“ [1], Abschnitt „Herkunft“; Wiktionary, Stichwort „statuieren“ [2]- Abschnitt „Herkunft“.
  2. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hannover 19188 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 2790-2791 [3].
  3. Duden, Stichwort „statuieren“ [4], Abschnitt „Bedeutungsübersicht“.
  4. DWDS, Stichwort „statuieren“ [5] - Abschnitt „Bedeutung“:" „Jura etw. rechtsverbindlich festsetzen“; Wiktionary, Stichwort „statuieren“ [6]- Abschnitt „Bedeutungen“: „Rechtssprache: etwas verbindlich festsetzen, bestimmen“.
  5. Ähnlich schon Jacob Grimm / Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Bd. 17, Sp. 1058 [7] - Bedeutung 4): „jetzt allgemein (und fast ausschlieszlich) üblich in der verbindung 'ein exempel statuiren, heiszt, ein warnendes beispiel, oder ein beispiel zur warnung, ein schreckbeispiel geben oder aufstellen'“.


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