Obono (Registrierkasse)
obono ist eine cloudbasierte Registrierkasse zur Erteilung von elektronischen Belegen. Entwickelt vom Unternehmen CodeWerkstatt.
Beschreibung[Bearbeiten]
Fiskale Aufzeichnungssysteme müssen in den meisten europäischen Ländern technisch gegen Manipulationen geschützt werden. In Österreich wird der Manipulatonsschutz durch die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vorgeschrieben. In Deutschland wird mit der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) eine ähnliche Bestimmung auf den Weg gebracht.
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordern einen hohen technischen Aufwand. Eine cloudbasierte Umsetzung dieser Anforderungen als Software as a Service durch obono reduziert die Komplexität zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Ein zentrales Ziel von obono ist es, durch die Erteilung von elektronischen Belegen den umweltbelastenden Druck von Kassabelegen überflüssig zu machen.
elektronische Belege[Bearbeiten]
Bis Ende 2015 war es vorgeschrieben, Kassenbelege immer in gedruckter Form an Kunden übergeben. Dabei kommt meist ein Thermodruckverfahren mit phenolbeschichtetem Papier (Thermopapier zum Einsatz. In Österreich muss einem Kunden für jeden Geschäftsfall ein solcher Kassenbeleg übermittelt werden, und dieser muss vom Kunden bis vor die Geschäftsräumlichkeiten mitgenommen werden [1] (lt. Bundesabgabenordnung (BAO) §132a). Bisherige Kassensysteme sind darauf ausgelegt, dass Belege gedruckt werden müssen. Seit 01.01.2016 ist in Österreich jedoch lt. BAO §132a (1) auch die Erteilung von elektronischen Belegen zulässig. Im Erlass zur Belegerteilungspflicht, Punkt 4.2 [2] findet sich dazu folgende Erläuterung:
Ein elektronischer Beleg iSd § 132a Abs. 1 BAO ist ein Beleg, der in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen bzw. unmittelbar für den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist. [...] Ob dies elektronisch (per Email, Ablesen mittels Handyapp, usw.) oder in Papierform erfolgt, bleibt dem Belegaussteller überlassen.
Die Übermittlung der elektronischen Belege an Kunden ist keine Grenze gesetzt. So wurden bereits gesetzeskonforme Belege mit Hilfe von Keksen an Kunden übergeben[3]. Ganz nach dem Motto: lieber einen Beleg genießen als wegschmeißen.
cloudbasierte Registrierkasse[Bearbeiten]
Als Barzahlung gelten in Österreich Zahlungen mit Scheinen und Münzen, sowie Zahlungen mit Kreditkarte, Bankomatkarte oder andere elektronische Zahlungsformen, sofern der Zeitpunkt der Leistungserbringung und die Bezahlung zeitlich zusammenfallen. Daher müssen Rechnungslegungs-Systeme ebenfalls um eine Registrierkassenfunktionalität erweitert werden, sofern Rechnungen bar bezahlt werden und der betreffende Unternehmer unter die Registrierkassenpflicht fällt. Ebenso sind Webshop-Systeme betroffen, mit denen innerhalb der Betriebsstätte die Verkäufe abgewickelt werden (Cross Channel Retailing).
Durch das Verschieben der technischen Umsetzung von Registrierkassen in die Cloud können bestehende Systeme schnell und kostengünstig an die nationalen rechtlichen Anforderungen angepasst werden.
Weblinks[Bearbeiten]
- obono.at - Website von obono
- codewerkstatt.at - Entwickler und Anbieter von obono
- Schnittstellenbeschreibung für die Anbindung von Registrierkassen und zur Erzeugung elektronischer Belege
- Kein Scherz: Ein Keks als Beleg - Wiener Zeitung über elektronische Belegerteilung
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Bundesabgabenordnung (BAO) §132a In: Bundesabgabenordnung (BAO) der Republik Österreich, Fassung vom 01.04.2017
- ↑ Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht In: Erlass des BMF vom 04.08.2016, BMF-010102/0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr. 123/2016
- ↑ Kein Scherz: Ein Keks als Beleg In: Wiener Zeitung, Hrsg: Republik Österreich, online vom 30.05.2017, print vom 31.05.2017
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