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Georg Ernst von Thaer

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Georg Ernst von Thaer (* 12. Juli 1834 in Panten bei Liegnitz, Provinz Schlesien; † 25. Januar 1898 in Pawonkau, Kreis Lublinitz) war ein deutscher Rittergutsbesitzer und Pächter der Domäne Panten.

Leben[Bearbeiten]

1863 erzielten er und seine Mutter „unter unerwartet vortheilhaften Verhältnissen“ den Verkauf des „Rittergutes Ober- und Mittel-Kummernick“ im Kreis Liegnitz.[1]

Er heiratete am 30. Januar 1866 Franziska von Dresler und Scharfenstein (* 23. März 1843; † 28. April 1918). Das Paar hatte drei Söhne und drei Töchter.[2]

Die Vermögens-Verhältnisse der Familie und der Kultur-Stand der Pachtung“ konnten, so das Regierungspräsidium von Liegnitz vom Mai 1867, „unverkennbar wesentlich gehoben“ werden und „befinden sich gegenwärtig in einem geregelten und respective normalen Zustande“.[3]

Am 9. September 1867 erfolgte seine Erhebung in den preußischen Adelsstand, die er am 23. Februar 1867 selbst beantragte und an den König richtete:

„Als Enkel des Staatsraths Thaer, als Primogenitus der Familie wage ich meine unterthänige Bitte.
Mein Ahnherr, von Geburt Hannoveraner, ward durch die Gnade seiner Höchstseligen Majestät Friedrich Wilhelms III. nach Preußen berufen. Euer Majestät haben geruht, sein Verdienst um norddeutsche Landwirthschaft anzuerkennen, haben die Genehmigung ertheilt, ihm ein öffentliches Denkmal in der Residenz zu errichten.
Sein ältester Sohn war mein Vater, der Königliche Amtsrath Georg Thaer auf Kummernick, ein treuer Patriot und Streiter für König und Vaterland, der sich 1813 das Offiziers - Patent und das eiserne Kreuz erworben.
Dessen alleiniger hinterlassener Sohn, ward ich auf der Ritterakademie zu Liegnitz erzogen, habe die Rechte studirt, bin Offizier in Euer Majestät Dienst. Es war mir vergönnt, am ehrenvollen Feldzug des vorigen Jahrs Theil zu nehmen. Ich bin Rittergutsbesitzer und Königlicher Domainen - Pächter in günstigen Vermögensverhältnissen.
Mit mehren Adelsfamilien verschwägert und benachbart, habe ich den Wunsch, meine Nachkommen möchten ihnen äußerlich gleich stehen wie auch ich nicht zurückstehe in unverbrüchlich treuer Gesinnung zu Euer Majestät und dem Königlichen Hause.“[4]

Das Heroldsamt teilte dazu am 24. August 1867 dem König folgende Bedenken mit:

Wenngleich wir in der Ehrenhaftigkeit des Namens Thaer ein Motiv für den vorliegenden Antrag anerkennen, auch den Bittsteller nach seinen Vermögens-Verhältnissen zu einer Nobilitirung für nicht ungeeignet und ihn nach seinem Rufe und seinem Verhalten im vorigen Jahre der Allerhöchsten Gnade für würdig erachten, so können wir diese Momente doch zu einer allerunterthänigsten Befürwortung einer so hervorragenden Auszeichnung, wie die Erhebung in den Adelsstand ist, für ausreichend nicht erachten, glauben vielmehr Eurer Königlichen Majestät die Allerhöchste Entschließung über das in Rede stehende Gesuch ehrfurchtsvoll anheimgeben zu müssen. Gleicher Ansicht ist der Minister des Innern.[5]

Laut Handbuch des Preußischen Adels stimmte der König von Preußen am 9. September 1867 trotz dieser Bedenken der Adelserhebung von Georg Ernst Thaer zu, „um die Verdienste Albrecht Daniel Thaers anerkennend zu ehren“.[6]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. GStA PK I. HA Rep. 176, fol. 7 r
  2. Vgl. Brandenburgisches Geschlechterbuch, 3. Band, bearbeitet von Kurt Winckelsesser, Limburg an der Lahn 1972, S. 420
  3. GStA PK I. HA Rep. 176, fol. 6 v
  4. GStA PK I. HA Rep. 176 (Heroldsamt) Nr. 9666, fol. 18 r - 19 r
  5. GStA PK I. HA Rep. 89 Nr. 1495, fol. 204 v
  6. Handbuch des Preußischen Adels. Erster Band. Berlin 1892. Herausgegeben mit Förderung des Königlichen Herolds-Amtes. S. 571


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